Der Verband als Tarif- und Sozialpartner


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Der Fachverband vertritt die gemeinsamen tarif- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen. Selbstbestimmt und unabhängig von staatlicher Einflussnahme verhandelt er mit den zuständigen Arbeitnehmerorganisationen über die Gestaltung der Tarifpolitik und die Weiterentwicklung des Tarifrechts. Beim Abschluss von Flächentarifverträgen ist Hauptziel, die Wettbewerbskraft der Betriebe durch Kostenstabilisierung zu stärken.
Aus diesem Grunde bemüht sich der Fachverband, maßvolle Lohn- und Gehaltstarife sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und anderer Arbeitsbedingungen zu erreichen.

Mitgliedsbetriebe erhalten von ihrer Arbeitgeberorganisation die Texte aller Tarifverträge, Erläuterungen zum Tarifwerk, Formulare für die betriebliche Praxis und aktuelle Informationen. Der Verband berät in Fragen des Arbeits- und Tarifrechts. Zudem übernimmt er für Mitgliedsbetriebe die Prozessvertretung vor dem Landes- und Bundesarbeitsgericht.

Die Innung im Tarifverbund


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Als Teil der Verbandsorganisation des Tischlerhandwerks auf Landes- und Bundesebene bringt sich die Tischler-Innung aktiv in die Tarif- und Sozialpolitik der Branche ein. Sie berät in Fragen des Arbeits- und Tarifrechts, stellt ihren Mitgliedsbetrieben alle Tarifverträge zur Verfügung und bietet ihnen Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.