Interessenvertretung


Immer wieder stehen Betriebsinhaberinnen und -inhaber vor Schwierigkeiten, die auf betrieblicher Ebene nicht zu lösen sind. Hier greifen übergeordnete Interessen oder staatliche Regelungen - und hier (ver-)handeln die Innungen und die Fachverbände im Auftrag und im Sinne der Unternehmen vor Ort.

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Das Tischler- und Schreinerhandwerk unterliegt einer unüberschaubaren Vielzahl von Gesetzen, Normen, Richtlinien und Verordnungen. Das einzelne Unternehmen ist ihnen unterworfen, ohne selbst auf ihre Gestaltung Einfluss nehmen zu können.

Politisch wirkungsvolles Handeln und Einflussnahme gelingen in der Regel immer erst durch Bündelung von Interessen - so zum Beispiel im Vorfeld der staatlichen Gesetzgebung oder in Verhandlungen mit anderen sozialen Gruppen. Für Politik und Verwaltung sind die Wirtschaftsverbände oft ausschließlicher Ansprechpartner. In die Verhandlungen mit Ministerien und Behörden bringt der Fachverband den notwendigen Sachverstand ein und öffnet den Blick für branchenspezifische Erfordernisse.

Der betriebliche Nutzen dieser Interessenvertretung wird häufig nicht sichtbar, etwa dann, wenn vom Staat geplante, kostenträchtige Regelungen entschärft oder ganz verhindert werden. Genau messbar wird der Erfolg, wenn es beispielsweise gelingt, Steuern und Abgaben zugunsten der Unternehmen zu verändern. Darüber hinaus werden viele Störungen im betrieblichen Geschehen vermieden, weil verbandliches Handeln im Vorfeld bereits für Klärung sorgt.